Stellungsnahme des lsfb zur Anschaffung von Luftreinigungsgeräten

Vor der Anschaffung von Luftreinigern durch den Förderverein sollten einige Dinge beachtet werden, die über die reinen Anschaffungskosten hinaus gehen:
Einige weitere wichtige Gedanken finden sich in der Stellungsnahme des Landeselternausschusses Berlin (LEA):
Auch unsere Geschäftsführerin Claudia Nickel hat sich in einem Interview mit berlin-familie.de dazu geäußert, dass in erster Linie die Senatsverwaltung für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten zuständig ist.
Grundsätzlich können auch Fördervereine die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch nehmen. Zur Zeit befinden wir uns in der Phase II, also in der Förderung der Monate September bis Dezember 2020. Zudem besteht die Möglichkeit die sog. „November-Hilfe“ zu beantragen, wenn der Förderverein von aktuellen Schließungen im November betroffen ist. Zur Novemberhilfe besteht allerdings zur Zeit noch keine Antragsmöglichkeit.
Für die Überbrückungshilfe II müssen die folgenden Voraussetzungen
Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so kann hinsichtlich der Fixkosten ein Zuschuss erfolgen.
Nicht bezuschusst werden Kosten, die aufgrund des Umsatzrückgangs nicht anfallen, also insbesondere Kosten für den Wareneinsatz oder Kosten, die anderweitig gefördert, insbesondere Personalkosten. Diese werden jedoch pauschal in Höhe von 20 % der förderfähigen Fixkosten berücksichtigt, wenn in dem jeweiligen Monat auch tatsächlich ein Mitarbeiter beschäftigt wurde, es müssen also tatsächlich Personalkosten entstanden sein.
Die Förderhöhe ergibt sich aus dem Umsatzrückgang der Monate September bis Dezember 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten. Soweit der Umsatz noch nicht feststeht, ist er zu schätzen. Es ist dann später eine Schlussabrechnung einzureichen.
Die Förderhöhe beträgt :
Liegt der Umsatzeinbruch im jeweiligen Monat unter 30 % erfolgt für diesen Monat keine Förderung.
Der Antrag muss bis zum 31.1.2021 durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt über das Internet-Portal gestellt werden.
Weitere interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite www.stiftungen.org.
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