Vereinsrecht: Gesetzesänderungen für virtuelle Mitgliederversammlungen und virtuelle Sitzungen für Vorstände

Grundsätzlich können auch Fördervereine die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch nehmen. Zur Zeit befinden wir uns in der Phase II, also in der Förderung der Monate September bis Dezember 2020. Zudem besteht die Möglichkeit die sog. „November-Hilfe“ zu beantragen, wenn der Förderverein von aktuellen Schließungen im November betroffen ist. Zur Novemberhilfe besteht allerdings zur Zeit noch keine Antragsmöglichkeit.
Für die Überbrückungshilfe II müssen die folgenden Voraussetzungen
Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so kann hinsichtlich der Fixkosten ein Zuschuss erfolgen.
Nicht bezuschusst werden Kosten, die aufgrund des Umsatzrückgangs nicht anfallen, also insbesondere Kosten für den Wareneinsatz oder Kosten, die anderweitig gefördert, insbesondere Personalkosten. Diese werden jedoch pauschal in Höhe von 20 % der förderfähigen Fixkosten berücksichtigt, wenn in dem jeweiligen Monat auch tatsächlich ein Mitarbeiter beschäftigt wurde, es müssen also tatsächlich Personalkosten entstanden sein.
Die Förderhöhe ergibt sich aus dem Umsatzrückgang der Monate September bis Dezember 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten. Soweit der Umsatz noch nicht feststeht, ist er zu schätzen. Es ist dann später eine Schlussabrechnung einzureichen.
Die Förderhöhe beträgt :
Liegt der Umsatzeinbruch im jeweiligen Monat unter 30 % erfolgt für diesen Monat keine Förderung.
Der Antrag muss bis zum 31.1.2021 durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt über das Internet-Portal gestellt werden.
Weitere interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite www.stiftungen.org.
Gerne möchten wir Ihren Besuch auf unserer Webseite analysieren, um das Nutzererlebnis zu verbessern. Dazu verwenden wir Cookies. Wenn Sie der Verwendung von Cookies durch unseren Trackinganbieter Google zustimmen, klicken Sie auf "einverstanden". Das Tracking beginnt erst mit Ihrer Zustimmung. Alle Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen sowie in unserem Impressum.
Bitte melden Sie sich an, um diese Inhalte sehen zu können.