für Mitglieder
Mitglieder des lsfb haben eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber anderen Fördervereinen: Das reicht von der kostenlosen Kontoführung über eine günstige Haftpflichtversicherung und kostenfreie Seminare bis hin zu einer besseren Informationsversorgung, z.B. durch Infomails.
1. Kostenfreie Kontoführung
Für Mitgliedsvereine besteht die Möglichkeit, bei der Deutschen Bank ein kostenfreies Konto zu eröffnen. Das gilt auch für die Mitglieder des Fördervereins selbst.
2. Kostenfreies Gehaltskonto für die Mitglieder von lsfb-Fördervereinen
Partnership Banking ist die Bezeichnung für diesen Vorzug. Nicht nur die Mitgliedsvereine des lsfb können in den Genuss eines kostenfreien Kontos kommen, sondern auch die einzelnen Mitglieder des lsfb-Fördervereins. Vorteile: Kostenfreies Gehaltskonto, vergünstigte Kreditkarte (MasterCard oder VISA zum Jahrespreis von 15,34 € statt 20,45 €), kostenfreier Bargeld-Service, vergünstigtes DB PrivatDepot Comfort. Details dazu können Sie gerne bei uns erfragen. Fordern Sie unverbindlich ein Infopaket von uns an.
3. Haftpflichtversicherung für Fördervereine
Liebe Fördervereine,
im steten Bemühen um "Simplify your Life" sind wir wieder ein Stück vorangekommen. Vor einiger Zeit hatten wir Sie informiert über die Möglichkeit, Ihre Fördervereinstätigkeit durch eine Haftpflichtversicherung für 30 Euro pro Jahr bei einer Einmalzahlung von 55 Euro "Aufnahmegebühr" abzusichern. Dies wurde durch die Gruppenversicherung des Bundesverbandes BFD bei der Nürnberger Versicherung möglich und erforderte, dass Sie neben Ihrer Mitgliedschaft im lsfb auch noch beim BFD Mitglied wurden. Den hilfreichen Versicherungsschutz musste man sich also durch etwas bürokratische Klimmzüge erarbeiten. Nun aber konnten wir die Sache vereinfachen, denn in den Genuss der Haftpflichtversicherung können Sie - bei gleichen Kosten - jetzt auch kommen, ohne neben der lsfb-Mitgliedschaft noch zusätzlich Mitglied im BFD zu werden.
Den Versicherungs-Deckungsumfang entnehmen Sie bitte der Anlage "Haftpflicht Deckungsumfang", und wenn Sie es ganz genau wissen wollen, können Sie auch noch die detaillierten Versicherungsbedingungen der Nürnberger Versicherung studieren.
Zusammengefasst: Haftpflicht-Versicherung
Die Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die ein Mitglied oder ein Beauftragter des Fördervereins einem Dritten schuldhaft zugefügt hat. Versichert sind alle ehrenamtlichen, neben- oder hauptberuflichen Personen, die für den Förderverein tätig sind. Zivilrechtliche Ansprüche sind ebenfalls abgedeckt, soweit sie sich aus der Tätigkeit im Auftrag des Fördervereins herleiten. Im übrigen richtet sich der Deckungsschutz nach den Bestimmungen der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB).
- Vereins- / Betriebshaftpflicht ( im Beitrag enthalten )
Eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht für die schulischen Fördervereine, die als lsfb-Mitglied zusätzlich den Gruppenversicherungsschutz über den Bundesverband der Fördervereine in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (BFD) beantragt haben, bei der Nürnberger Allgemeine Versicherungs AG. Die Deckungssummen betragen für Personen- und Sachschäden pauschal 2.000.000 Euro, zweifach im Versicherungsjahr und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Die Police wurde vom Kultusministerium NRW geprüft. - Veranstaltungshaftpflicht ( im Beitrag enthalten )
Die über den BFD abgeschlossene Haftpflichtversicherung geht im Deckungsumfang über eine übliche Vereinshaftpflichtversicherung hinaus und bietet u.a. auch Deckungsschutz für alle Veranstaltungen, die ein Förderverein durchführt. Ausgenommen ist das Risiko durch Reitpferde, die gesondert zu versichern sind. s.u. - Tierhalterhaftpflicht
Die Tierhalterversicherung ist nicht im Beitrag enthalten. Durch den Rahmenvertrag kann dieses Risiko sehr preiswert gegen einen Einmalbetrag über den BFD versichert werden.
4. Ausleihe einer Popcornmaschine
Auf jedem Sommerfest wird sie die Attraktion sein, der Geruch von frisch hergestelltem Popcorn zieht alle an. Der lsfb hat zwei Popcornmaschinen angeschafft und stellt diese seinen Mitgliedern zur Verfügung. Weitergehende Informationen unter: Popcornmaschine
5. Professionelle Beratung
- Vereins-Steuerrecht durch Steuerberatungsbüro
- Vereinsrecht durch Rechtsanwaltskanzlei
- Fundraising und Sponsoring durch Fundraisingagentur
Für lsfb-Mitglieder übernimmt der lsfb die Kosten der Erstberatung.
